Honorar

Erstauskunft - Beratung ist kostenfrei!


Bitte beachten Sie, dass in bestimmten gerichtsanhängigen Fällen (Ehescheidungen, nachgewiesenem Krankenstandsmissbrauch, Betriebsspionage, etc…) die Rückerstattung des geamten Honorars durch den Verursacher (Schädiger) im Zuge eines Regress-Verfahrens möglich ist.

In der Detektei-Branche setzt sich das Honorar üblicherweise aus dem tatsächlich geleisteten Arbeitsaufwand (Stundensatz) und etwaiger Aufwandsabgeltung zusammen.

Aufwendungen (Kilometergeld, Barauslagen, etc.) werden schriftlich offen gelegt und zur Kostenkontrolle seitens des Auftraggebers genauestens dokumentiert.

Deshalb können wir im Regelfall erst nach einem persönlichen Gespräch, bei dem Fakten genannt und analysiert sowie Vorgangsweisen gemeinsam besprochen werden, die Kosten genau bestimmen.

Fallweise ist es möglich, Ihnen eine fixe Pauschale für unsere Arbeit anzubieten.

Als seriöses Unternehmen lehnen wir ungerechtfertigt überhöhte Honorare ebenso ab wie Dumping Preise. Letztere führen unweigerlich zu einem Qualitätsverlust (bei der Personenwahl und eingesetzter Technik) und dieser würde mit mangelhaften Ergebnissen letztendlich zu Ihren Lasten gehen.